Aktuelle Tarifüberprüfung der FINMA bei Krankenversicherungen
Die FINMA muss die Tarife wie auch die allgemeinen Versicherungsbedingungen im Bereich der Krankenzusatzversicherung genehmigen. Diese präventive Tarifprüfung gilt insbesondere auch für die regelmässigen Anpassungen der Tarife an die Kostenentwicklung.
Bereits am 24.7.2015 hat die FINMA sich bezüglich Rabatten in Rahmenverträgen geäussert und angekündigt, diese genauer zu analysieren.
Per 19.2.2016 hat die FINMA dann die Anforderungen an solche Gesuche genauer spezifiziert.
Die FINMA muss die Tarife wie auch die allgemeinen Versicherungsbedingungen im Bereich der Krankenzusatzversicherung genehmigen. Diese präventive Tarifprüfung gilt insbesondere auch für die regelmässigen Anpassungen der Tarife an die Kostenentwicklung.
Bereits am 24.7.2015 hat die FINMA sich bezüglich Rabatten in Rahmenverträgen geäussert und angekündigt, diese genauer zu analysieren.
Per 19.2.2016 hat die FINMA dann die Anforderungen an solche Gesuche genauer spezifiziert.
Rabatte in Rahmenverträgen in der Krankenzusatzversicherung, 24.7.2015,d
Rabatte in Rahmenverträgen in der Krankenzusatzversicherung, 19.2.2016,d
Rabatte in Rahmenverträgen in der Krankenzusatzversicherung, 19.2.2016,d
Das meint der EGC
Im Zirkular vom 19.2.2016 erklärt die FINMA als nicht gültige Kollektvivverträge:
"Die Zusammenfassung von Versicherten zu einer Risikogemeinschaft, welcher zwar ein real existierender Rahmenvertrag zugrunde liegt, wobei die Risikogemeinschaft jedoch ohne nachvollziehbare versicherungstechnische Kriterien gebildet wurde, so dass sich keine relevanten technischen Gründe für eine Abweichung vom genehmigten Tarif finden lassen."
Somit ist der Rahmenvertrag des EGC für seine Mitglieder rechtsgültig, da ein existierender Rahmenvertrag zugrunde liegt und die Risikogemeinsachaft auch aus nachvollziehbaren versicherungstechnischen Kriterien gebildet wurde, denn Mitglieder des EGC, welche auch in den Genuss vergünstiger Krankenkassenprämien kommen wollen, müssen die Gesundheitsfragen vollständig ausfüllen. Ebenso werden Mitglieder des EGC immer wieder auf neue Leistungen, Massnahmen und die Förderung der eigenen Gesundheit hingewiesen, erhalten Vergünstigungen und werden animiert, etwas für Ihre Gesundheit, Ihre Fitness und Ihr Wohlbefinden zu unternehmen.
Im Zirkular vom 19.2.2016 erklärt die FINMA als nicht gültige Kollektvivverträge:
"Die Zusammenfassung von Versicherten zu einer Risikogemeinschaft, welcher zwar ein real existierender Rahmenvertrag zugrunde liegt, wobei die Risikogemeinschaft jedoch ohne nachvollziehbare versicherungstechnische Kriterien gebildet wurde, so dass sich keine relevanten technischen Gründe für eine Abweichung vom genehmigten Tarif finden lassen."
Somit ist der Rahmenvertrag des EGC für seine Mitglieder rechtsgültig, da ein existierender Rahmenvertrag zugrunde liegt und die Risikogemeinsachaft auch aus nachvollziehbaren versicherungstechnischen Kriterien gebildet wurde, denn Mitglieder des EGC, welche auch in den Genuss vergünstiger Krankenkassenprämien kommen wollen, müssen die Gesundheitsfragen vollständig ausfüllen. Ebenso werden Mitglieder des EGC immer wieder auf neue Leistungen, Massnahmen und die Förderung der eigenen Gesundheit hingewiesen, erhalten Vergünstigungen und werden animiert, etwas für Ihre Gesundheit, Ihre Fitness und Ihr Wohlbefinden zu unternehmen.
Meinung RA Lichtsteiner